BIS ZU 4.000€ vom Staat geschenkt

mit der Digitalisierungsförderung des bundesministeriums für wirtschaft & Energie

Sie wollen Ihr Unternehmen digital auf Vordermann bringen? Sie haben erkannt, dass eine neue Website oder die Optimierung Ihrer bestehenden Seite von entscheidender Bedeutung ist? Dann sollten Sie vor Freude in die Luft springen, denn wir haben  großartige Neuigkeiten für Sie! Die Digitalisierungsförderung “Digitalisierungsprämie plus” wurde bis zum Herbst verlängert.

Das Förderprogramm supportet kleine & mittlere Unternehmen (KMU) und Handwerksbetriebe, die ihre Geschäftsprozesse mithilfe digitaler Lösungen optimieren wollen. Gefördert werden Projekte mit 40% bis zu 4000€. Die Digitalisierungsförderung ist geschenkt und muss nicht zurückbezahlt werden – denn der Bund möchte Unternehmen dabei unterstützen, digitaler zu werden.

Stellen Sie sich vor, wie Ihre neue und optimierte Website Ihren Kunden den Atem raubt. Ein modernes Design, eine intuitive Benutzeroberfläche und beeindruckende Funktionen werden Ihre Online-Präsenz auf ein neues Niveau heben. Ihre potenziellen Kunden werden von der Leichtigkeit begeistert sein, mit der sie Ihr Unternehmen entdecken und Ihre Produkte oder Dienstleistungen erkunden können. Die digitale Welt wird zu Ihrer Spielwiese, auf der Sie Ihre kreativen Ideen entfalten und Ihren Unternehmenserfolg vorantreiben können.

Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihr Unternehmen voranzubringen. Greifen Sie nach den Sternen und lassen Sie die Digitalisierungsprämie Ihr Katalysator für Erfolg und Wachstum sein. Jetzt ist die Zeit, den Sprung ins digitale Zeitalter zu wagen und die Zukunft mit Begeisterung zu gestalten.

Digitalisierungsförderung

Wer & was wird Gefördert

Ihre Vorteile

  • 35 % staatliche Förderung (bis zu 4.000,- €)
  • Eine neue Website, Aufbau digitaler Plattformen und viele weitere Möglichkeiten (z. B.: Shop, SEO, Terminbuchung, Mitarbeiter-Recruiting-Kampagnen, Onlinefragekatalog usw.)
  • Schnelle Beantragung und Umsetzung in wenigen Monaten
  • Sie bezahlen nur Ihren Eigenanteil

Förderberechtigt sind

  • Selbstständige und kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft oder des Handwerks,
  • mit weniger als 500 Angestellten,
  • einem Vorjahresumsatz von max. 20 Mio. Euro
  • sowie einer Betriebsstätte oder Niederlassung in Baden Württemberg

Das übernehmen wir

  • Unverbindliche & ausführliche Beratung
  • Komplette Übernahme aller Formalitäten für die staatliche Förderung
  • Strategie & Umsetzung aller Marketing-Maßnahmen
  • Bestmögliche Ausschöpfung der Fördermittel
  • Begleitung bis zum Abschluss
  •  … und darüber hinaus für nachhaltige Erfolge

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